Rechtliche Betreuung für Volljährige
Die Betreuungsstelle prüft, ob eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden soll. Ebenso berät sie hinsichtlich Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung.
 

Rechtliche Betreuung für Volljährige

Vorrausetzung:

                             ● Psychische, körperliche, geistige oder 
                                eine seelischen Erkrankung oder Behinderung 

                             ● Der Betroffene kann seine rechtlichen 
                                Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht     
                                erledigen                                          

Damit kann der Betroffene

● von Angehörigen
● Bekannten
● ehrenamtlichen Betreuern oder
● Berufs- / Vereinsbetreuern

in einem genau festgelegten Umfang vertreten werden. Dabei ist grundsätzlich nach dem Wohl und den Wünschen des Betreuten zu handeln. Da eine Betreuung auch einen erheblichen Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt, kann ein Betreuer nur dann bestellt werden, wenn es keine anderen Alternativen (z.B. Vollmachten) gibt. Die Betreuung wird auf Antrag bzw. auf Anregung oder von Amts wegen beim Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) eingerichtet.

Amtsgericht Bergheim
Kennedystr. 2
50126 Bergheim
Tel.: 02271 / 80 90

Vorsorgevollmacht

Durch eine Vollmacht lässt sich eine Betreuung vermeiden. Sie kann nur von voll geschäftsfähigen Personen rechtsgültig erteilt werden. Die Vollmacht gilt ab einem von ihnen bestimmten Zeitpunkt und ist an die von Ihnen vorgegebenen Inhalte und Bedingungen gebunden.

Patientenverfügung

Die Selbstbestimmung eines Menschen besteht bis zum Lebensende, auch wenn der Betroffene dann seinen Willen - hinsichtlich medizinischer Behandlungsmaßnahmen und operativer Eingriffe - nicht mehr äußern kann. Daher bietet es sich an, diesen Willen vorab zu erklären.

Betreuungsverfügung

Trotz bestehender Vorsorgevollmacht könnte ein Betreuungsverfahren erforderlich werden. Bestimmen Sie vorsorglich, wer für Sie gesetzlicher Vertreter werden bzw. nicht werden soll, was genau beachtet, getan und unterlassen werden soll. Es ist auch möglich, die Betreuung auf verschiedene Personen und Aufgabenkreise zu verteilen.

Aufgaben der Betreuungsstelle

Die Betreuungsstelle überprüft im Auftrag des Amtsgerichts den Sachverhalt. Das heißt, sie prüft ob eine Einrichtung einer rechtlichen Betreuung notwendig ist.
Dazu werden die Betroffenen durch die Mitarbeiter der Betreuungsstelle aufgesucht. Ist die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung unumgänglich, wird der Umfang der Betreuung erfasst. Wenn aus dem näheren Umfeld keine geeignete Person als Betreuer/in zur Verfügung steht, schlägt die Betreuungsstelle eine/n geeigneten Betreuer/in für den Betroffenen vor.


Info-Broschüren und Muster zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind zum Selbstkostenpreis von € 2,00 in der Betreuungsstelle erhältlich.

Informationen und individuelle Beratung erhalten Sie bei den Mitarbeitern der

Betreuungsstelle Bergheim
Zi. 421
Bethlehemer Str. 9-11
50126 Bergheim

Ansprechpartnerinnen:

Frau Brandt-Fischer

Tel.: 02271 / 89-525
Fax: 02271 / 89-694
E-Mail:
Eva.BrandtFischer@bergheim.de

Frau Senf 

Tel.: 0 22 71 / 89-523
Fax: 0 22 71 / 89-694
E-Mail:
Brigitte.Senf@bergheim.de

Pflegeberatung der Stadt Bergheim

Hier erhalten Sie Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung aber auch zu Angeboten ambulanter und stationärer Pflege und Hilfen im Stadtgebiet. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.pflege.net/

Ansprechpartnerin:

Frau Brandt-Fischer

Tel.: 02271 / 89-525
Fax: 02271 / 89-694
E-Mail:
Eva.BrandtFischer@bergheim.de

 

 
Zentrale Koordinierungsstelle im Rhein-Erft-Kreis :
Willy-Brandt-Platz 1
50126 Bergheim
Frau Angelika Vosen
Tel.: 02271/83-2558
Fax: 02271/83-2334
eMail: Angelika-Vosen@rhein-erft-kreis.de
URL: http://www.pflege.net/regio/erft/