Rechtliche Betreuung für Volljährige
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Rechtliche Betreuung für Volljährige Vorrausetzung: ● Psychische, körperliche,
geistige oder Damit kann der Betroffene ● von Angehörigen in einem genau festgelegten Umfang vertreten werden. Dabei ist grundsätzlich nach dem Wohl und den Wünschen des Betreuten zu handeln. Da eine Betreuung auch einen erheblichen Eingriff in die Rechte des Betroffenen darstellt, kann ein Betreuer nur dann bestellt werden, wenn es keine anderen Alternativen (z.B. Vollmachten) gibt. Die Betreuung wird auf Antrag bzw. auf Anregung oder von Amts wegen beim Vormundschaftsgericht (Amtsgericht) eingerichtet. Amtsgericht Bergheim Vorsorgevollmacht Durch eine Vollmacht lässt sich eine Betreuung vermeiden. Sie kann nur von voll geschäftsfähigen Personen rechtsgültig erteilt werden. Die Vollmacht gilt ab einem von ihnen bestimmten Zeitpunkt und ist an die von Ihnen vorgegebenen Inhalte und Bedingungen gebunden. Patientenverfügung Die Selbstbestimmung eines Menschen besteht bis zum Lebensende, auch wenn der Betroffene dann seinen Willen - hinsichtlich medizinischer Behandlungsmaßnahmen und operativer Eingriffe - nicht mehr äußern kann. Daher bietet es sich an, diesen Willen vorab zu erklären. Betreuungsverfügung Trotz bestehender Vorsorgevollmacht könnte ein Betreuungsverfahren erforderlich werden. Bestimmen Sie vorsorglich, wer für Sie gesetzlicher Vertreter werden bzw. nicht werden soll, was genau beachtet, getan und unterlassen werden soll. Es ist auch möglich, die Betreuung auf verschiedene Personen und Aufgabenkreise zu verteilen. Aufgaben der Betreuungsstelle Die Betreuungsstelle überprüft im Auftrag
des Amtsgerichts den Sachverhalt. Das heißt, sie prüft ob eine Einrichtung
einer rechtlichen Betreuung notwendig ist. Info-Broschüren und Muster zu Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind zum Selbstkostenpreis von € 2,00 in der Betreuungsstelle erhältlich. Informationen und individuelle Beratung erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Betreuungsstelle Bergheim Ansprechpartnerinnen: Frau Brandt-Fischer Tel.: 02271 / 89-525 Frau Senf Tel.: 0 22 71 / 89-523 Pflegeberatung der Stadt Bergheim Hier erhalten Sie Informationen zu Leistungen der Pflegeversicherung aber auch zu Angeboten ambulanter und stationärer Pflege und Hilfen im Stadtgebiet. Weitere Informationen finden Sie unter: http://www.pflege.net/
Ansprechpartnerin: Tel.: 02271 / 89-525
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